
Bild 2
Überkopfverglasungen dürfen sowohl parallel und/oder senkrecht zum Linienlager
um bis zu 30% der Auflagerlänge, max. 300 mm – seitlich überstehen. (siehe Bild 3)
Überkopfverglasungen dürfen sowohl parallel und/oder senkrecht zum Linienlagerum bis zu 30% der Auflagerlänge, max. 300 mm – seitlich überstehen. (siehe Bild 3)
Die obere Scheibe eines VSG darf über die untere Scheibe bis zu 30 mm überstehen.
Damit lassen sich auf einfache Weise Tropfkanten ausbilden.
Erste Seite ... 9 10 11 12 13 ... Letzte Seite Inhaltsverzeichnis