Die TRLV unterscheiden zulässige Spannungen für Überkopfverglasungen und
für Vertikalverglasungen. Bei Spiegelglas, Gussglas und VSG aus Spiegelglas sind
die zulässigen Biegezugspannungen für Überkopfverglasungen deutlich geringer als
für Vertikalverglasungen. Dies lässt sich mit der unterschiedlichen
Lasteinwirkungsdauer zwischen Überkopfverglasungen und Vertikalverglasungen
erklären. Aus der Bruchmechanik für Glas ist bekannt, dass Glas unter Dauerlast
empfindlicher ist als unter Kurzzeitbelastung.
Das Risswachstum von Mikrorissen und kleinsten Oberflächenschädigungen in der
Glasoberfläche ist abhängig von der Lastgröße und Lasteinwirkungsdauer.
Die TRLV unterscheiden zulässige Spannungen für Überkopfverglasungen undfür Vertikalverglasungen. Bei Spiegelglas, Gussglas und VSG aus Spiegelglas sinddie zulässigen Biegezugspannungen für Überkopfverglasungen deutlich geringer alsfür Vertikalverglasungen. Dies lässt sich mit der unterschiedlichenLasteinwirkungsdauer zwischen Überkopfverglasungen und Vertikalverglasungenerklären. Aus der Bruchmechanik für Glas ist bekannt, dass Glas unter Dauerlastempfindlicher ist als unter Kurzzeitbelastung.Das Risswachstum von Mikrorissen und kleinsten Oberflächenschädigungen in derGlasoberfläche ist abhängig von der Lastgröße und Lasteinwirkungsdauer.
Bei Überkopfverglasungen sind Einwirkungen wie Eigengewicht und Schnee
Lasten mit hoher Einwirkungsdauer.
Bei Vertikalverglasungen übt die meist maßgebende Einwirkung Wind nur eine
kurzzeitige Lasteinwirkung auf die Verglasung aus.
Bei vorgespannten Verglasungen ist diese Abminderung der zulässigen
Biegezugspannungen zwischen Vertikalverglasungen und Überkopfverglasungen
nicht gegeben. Durch den Vorspannprozess stellt sich in den oberflächennahen
Bereichen von ESG, bzw. TVG, ein Eigenspannungszustand aus Druckspannungen
ein. Zugspannungen infolge äußerer Einwirkungen werden von diesen
Eigenspannungen sozusagen „überdrückt“, so dass auch unter Gebrauchslasten
ständig Druckspannungen vorherrschen. Das Risswachstum unter Dauerlast kann
sich bei ESG, bzw. TVG, daher nicht einstellen.
Zulässige Biegezugspannungen in N/mm²
Glassorte | Überkopfverglasung | Vertikalverglasung |
ESG aus Spiegelglas | 50 | 50 |
ESG aus Gussglas | 37 | 37 |
Emailliertes ESG aus Spiegelglas *) | 30 | 30 |
Spiegelglas | 12 | 18 |
Gussglas | 8 | 10 |
VSG aus Spiegelglas | 15 (25**) | 22,5 |
Tabelle 2 Aus TRLV
* Emaille auf der Zugseite
** nur für die untere Scheibe einer Überkopfverglasung aus Isolierglas beim Lastfall
„Versagen der oberen Scheibe“ zulässig
Werden äußere Lasten und Klimalasten in einer Einwirkungskombination
berücksichtigt, so dürfen für Vertikalverglasungen aus SPG die zulässigen
Biegezugspannungen der Tabelle 2 um 15% erhöht werden und bei
Vertikalverglasungen mit einer Glasfläche bis zu 1,6 m² um 25% erhöht werden.
Erste Seite ... 15 16 17 18 19 ... Letzte Seite Inhaltsverzeichnis