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Nicht geregelte Bauarten, bzw. Bauprodukte aus Glas

Die nachstehend aufgeführten Bauarten, bzw. Bauprodukte sind als nicht geregelte Bauarten, bzw. Bauprodukte einzustufen. Ihre Verwendung im  bauordnungsrechtlichen Sinne erfordert eine „Zustimmung im Einzelfall“ durch die Oberste Bauaufsicht oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (a.b.Z.).

  • punktgehaltene Glasfassaden, die von den TRPV abweichen
  • structural glazing ohne a.b.Z
  • betretbare Überkopfverglasungen (Ausnahmen in einzelnen Bundesländern)
  • Überkopfverglasungen mit Bohrungen und/oder Ausschnitten
  • gekrümmte Überkopfverglasungen
  • absturzsichernde Verglasungen außerhalb des Geltungsbereiches der TRAV
  • begehbare Verglasungen, z. B. Treppenstufen, Podeste, die von den TRLV abweichen
  • tragende Bauteile aus Glas (konstruktiver Glasbau) wie z. B. Glasstützen, Glasträger, aussteifende
  • Glasausfachungen usw.
  • Verglasungen aus TVG ohne a.b.Z.

Diese Aufzählung stellt nur einen Auszug möglicher, zustimmungs- bzw.
zulassungspflichtiger Bauarten, bzw. Bauprodukte aus Glas dar.

Einzelne Bundesländer wie Hessen, Baden-Württemberg und Bayern haben
Anforderungen in Form von Erlassen bzw. Merkblättern veröffentlicht, in denen die Verwendung nicht geregelter Bauarten bzw. Bauprodukte geregelt wird.
Für bestimmte Glaskonstruktionen werden Regelungen beschrieben, bei deren Einhaltung eine Freistellung auf „Zustimmung im Einzelfall“ möglich wird.

Der Erlass des Landes Hessen vom Dezember 2004 zu nicht geregelten
Glaskonstruktionen steht auf unserer Internetseite (unter Datum Januar 2005)
www.info-hamm.de als pdf-Datei zur Verfügung.

Die Merkblätter für das Bundesland Baden-Württemberg findet man unter
www.bautechnik-bw.de (Suchbegriff „Glasbau“)

Die Merkblätter für das Bundesland Bayern findet man unter
www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnik („Zustimmung im Einzelfall“)

Beim DIBT in Berlin kann eine Zusammenstellung aller aktuell bauaufsichtlich zugelassener Verglasungskonstruktionen, bzw. Glasprodukte gegen eine geringe
Gebühr angefordert werden www.dibt.de

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

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