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Linienlager

Die Linienlagerung ist beidseitig entsprechend den Vorgaben der TRLV auszuführen.
Dabei dürfen Vertikalverglasungen zur Befestigung von Klemmleisten gebohrt werden (siehe hierzu TRLV Abschnitt 3.2.9).
Die Linienlagerung ist beidseitig entsprechend den Vorgaben der TRLV auszuführen.Dabei dürfen  Vertikalverglasungen zur Befestigung von Klemmleisten gebohrt werden (siehe hierzu TRLV Abschnitt 3.2.9).
Bei Vertikalverglasungen dürfen auch Kombinationen aus linien- und punktförmiger Lagerung ausgeführt werden. Mögliche  Lagerungskombinationen sind:

  • Tellerhalter mit Randklemmhalter
  • Tellerhalter mit Linienlager
  • Tellerhalter mit Randklemmhalter und Linienlager
  • Randklemmhalter mit Linienlager

 

Bild 17

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“ 2012

Leitfaden Glas im Bauwesen 2012 - Glasstatik Hamm