Die Linienlagerung ist beidseitig entsprechend den Vorgaben der TRLV auszuführen.
Dabei dürfen Vertikalverglasungen zur Befestigung von Klemmleisten gebohrt werden
(siehe hierzu TRLV Abschnitt 3.2.9).
Die Linienlagerung ist beidseitig entsprechend den Vorgaben der TRLV auszuführen.Dabei dürfen Vertikalverglasungen zur Befestigung von Klemmleisten gebohrt werden(siehe hierzu TRLV Abschnitt 3.2.9).
Bei Vertikalverglasungen dürfen auch Kombinationen aus linien- und punktförmiger
Lagerung ausgeführt werden. Mögliche Lagerungskombinationen sind:
Tellerhalter | mit | Randklemmhalter |
Tellerhalter | mit | Linienlager |
Tellerhalter | mit | Randklemmhalter und Linienlager |
Randklemmhalter | mit | Linienlager |

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