Ist der Abstand benachbarter Scheibenkanten von Verglasungen der
Kategorie B nicht größer als 30 mm, so darf beim statischen Nachweis davon
ausgegangen werden, dass nur eine der beiden VSG-Schichten zerstört ist und somit
die noch intakte Scheibe sich an der Aufnahme von Holmlasten entsprechend ihrer
Steifigkeiten beteiligt. Dies gilt auch für den Fall, dass die vertikalen Glaskanten durch
ein aufgestecktes Kantenschutzprofil wirksam gegen Stoßeinwirkungen geschützt sind.
Die statischen Nachweise für die Haltekonstruktionen, Handlauf, Pfosten,
Klemmkonstruktionen usw. sind nach den einschlägigen Technischen
Baubestimmungen, z. B. DIN 18800 – Stahlbauten – zu führen.
Ist der Abstand benachbarter Scheibenkanten von Verglasungen derKategorie B nicht größer als 30 mm, so darf beim statischen Nachweis davonausgegangen werden, dass nur eine der beiden VSG-Schichten zerstört ist und somitdie noch intakte Scheibe sich an der Aufnahme von Holmlasten entsprechend ihrerSteifigkeiten beteiligt. Dies gilt auch für den Fall, dass die vertikalen Glaskanten durchein aufgestecktes Kantenschutzprofil wirksam gegen Stoßeinwirkungen geschützt sind.
Die statischen Nachweise für die Haltekonstruktionen, Handlauf, Pfosten,Klemmkonstruktionen usw. sind nach den einschlägigen TechnischenBaubestimmungen, z. B. DIN 18800 – Stahlbauten – zu führen.
Nachweis der Stoßsicherheit
Neben dem rechnerischen Nachweis, d. h. der statischen Berechnung für die
absturzsichernde Verglasung einschließlich ihrer Haltekonstruktion ist auch der
Nachweis ausreichender Stoßsicherheit zu führen. Bei diesem Nachweis soll der
Personenanprall nachgebildet werden.
Der Personenanprall wird mit dem so genannten Pendelschlagversuch simuliert.
Der Versuchskörper besteht aus 2 luftgefüllten Schubkarrenreifen mit einem
Reifendruck von 4 bar und einer im Nabenbereich der Reifen zusätzlich angeordneten
Masse mit einem Gewicht von 50 kg. Dieser Pendelkörper wird in Abhängigkeit der
Verglasungskategorie mit unterschiedlichen Fallhöhen auf die Verglasung geschlagen.
Die Versuchsdurchführung darf nur durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfstellen
vorgenommen werden.
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