Nach Abschnitt 6.4 wird die nachgewiesene Resttragfähigkeit nur bei Einhaltung einer
gleichmäßig verteilten Schneelast von bis zu 1,0 kN/m² vorgegeben.
Nach neuester Auslegung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) Berlin kann
die Tabelle 1 auch für Überkopfverglasungen mit einer Schneelast von über 1,0 kN/m²
angewendet werden. Die Formulierung des DIBt lautet dazu wie folgt:
„Die Resttragfähigkeit aller in Tabelle 1 der TRPV aufgeführten Glasaufbauten mit
angegebenen Abmessungen und Stützweiten gilt unabhängig von der Höhe der nach
DIN 1055 anzusetzenden Schneelast als nachgewiesen“.
Glasarten für Überkopfverglasungen
Nach den TRPV ist ausschließlich VSG aus TVG mit allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung verwendbar. Der Glasaufbau muss gleich dicke Scheiben aufweisen
und erfordert mindestens zwei Glasscheiben mit einer Dicke von mind. 6 mm.
Die Nenndicke der zu verwendenden PVB-Folie beträgt hierbei mind. 1,52 mm.
Die Verwendung von mehrschichtigem 3-fach VSG mit gleich dicken Einzelschichten,
z. B. 30 mm VSG aus 3x10 mm TVG ist zulässig. Überkopfverglasungen aus
Mehrscheiben-Isolierglas sind unzulässig.

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