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Home 5 Leitfaden Glas im Bauwesen 2012 5 Entfall der Notwendigkeit zur Durchführung eines Pendelschlagversuches

Entfall der Notwendigkeit zur Durchführung eines Pendelschlagversuches

Die TRAV benennt mehrere Wege, für die eine versuchstechnische Untersuchung der Stoßsicherheit, d. h. Durchführung des Pendelschlagversuchs, entfallen kann. Dies sind im Einzelnen:

1. Fall

Verglasungskonstruktionen, für die aufgrund vorliegender  Versuchserfahrungen ausreichende Stoßsicherheit bestehen. Es handelt sich hierbei um Glasaufbauten nach

Tabelle 2

 für zwei- und allseitig linienförmig gelagerte Verglasungen der Kategorie 
 A und C aus Einfach- oder Isolierverglasung

Tabelle 3

 punktförmig gelagerte Verglasungen der Kategorie C1 für die
 Verwendung im Innenbereich mit in Bohrungen sitzenden
 Punkthaltern (Tellerhalter)

Tabelle 4

Glasbrüstungen der Kategorie B

Zu den jeweiligen Tabellen sind Bedingungen aufgeführt wie z. B.
Mindestglaseinstand –  Befestigungsabstand der Klemmleisten – Tragkraft der Befestigungsmittel – Abstand von Glasbohrungen zu den Rändern – usw., die bei Anwendung der vor genannten Tabellen zwingend einzuhalten sind.

Der Hersteller einer solchen Verglasungskonstruktion hat durch die Übereinstimmungserklärung (ÜH) zu bescheinigen, dass die betreffende absturzsichernde Verglasung den technischen Regeln entspricht.

Ist mindestens eine der für die Anwendbarkeit vor genannter Tabellen geforderten konstruktiven Bedingungen nicht erfüllt, ist für die betreffende Verglasungskonstruktion der Nachweis ausreichender Stoßsicherheit durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) zu führen.

Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie unter www.glas-im-bauwesen.de unter Aktuelles mit Datum vom 18.8.2005).

Die Anwendung vor genannter Tabellen eignet sich insbesondere dann, wenn bei einem Bauvorhaben nur eine geringe Stückzahl einer Verglasungsvariante von absturzsichernden Verglasungen zur Ausführung kommen soll, zumal die Durchführung von  Pendelschlagversuchen und die damit verbundenen Kosten entfallen können. Bei der versuchstechnischen Nachweisführung zur Stoßsicherheit (Pendelschlagversuch) ergeben sich i.d.R. dünnere Glasaufbauten.

Es bleibt dem Anwender der TRAV überlassen zu entscheiden, ob ein ggf. überdimensionierter Glasaufbau nach den vor genannten Tabellen gewählt wird oder ob, insbesondere bei großen Stückzahlen einer Verglasungsvariante ein Pendelschlagversuch durchgeführt wird um im Ergebnis dünnere und damit wirtschaftlichere Glasaufbauten einsetzen zu können.

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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