Für allseitig linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen bestehen keine Anforderungen
hinsichtlich der Durchbiegungsbegrenzung. Für zwei- und dreiseitig gelagerte
Vertikalverglasungen aus Einfachverglasung bestehen ebenfalls keine Anforderungen,
sofern nachgewiesen wird, dass unter Last ein Glaseinstand von
5 mm nicht unterschritten wird. Wird dieser Nachweis nicht geführt, oder ist der
Glaseinstand unter Last kleiner als 5 mm so ist die Durchbiegung dieser Verglasungen
auf 1/100stel zu beschränken.
Für zwei- und dreiseitig gelagerte Vertikalverglasungen aus MIG beträgt die zulässige
Durchbiegung 1/100stel der „freien Kante“. Mit „freier Kante“ ist die nicht
gelagerte Glaskantenlänge gemeint.
Für allseitig linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen bestehen keine Anforderungenhinsichtlich der Durchbiegungsbegrenzung. Für zwei- und dreiseitig gelagerteVertikalverglasungen aus Einfachverglasung bestehen ebenfalls keine Anforderungen,sofern nachgewiesen wird, dass unter Last ein Glaseinstand von5 mm nicht unterschritten wird. Wird dieser Nachweis nicht geführt, oder ist derGlaseinstand unter Last kleiner als 5 mm so ist die Durchbiegung dieser Verglasungenauf 1/100stel zu beschränken.Für zwei- und dreiseitig gelagerte Vertikalverglasungen aus MIG beträgt die zulässigeDurchbiegung 1/100stel der „freien Kante“. Mit „freier Kante“ ist die nichtgelagerte Glaskantenlänge gemeint.
Für Überkopfverglasungen beträgt die Durchbiegungsbegrenzung 1/100stel
der Scheibenstützweite in Haupttragrichtung. Bei zwei- oder dreiseitig gelagerten
Isolierverglasungen beträgt die zulässige Durchbiegung 1/200stel der freien Kante.
Zulässige Durchbiegungen
Lagerung | Überkopfverglasung | Vertikalverglasung |
vierseitig | 1/100 der Scheibenstützweite in | keine Anforderungen ** |
zwei- und dreiseitig | Einfachverglasung: | 1/100 der freien Kante* |
Tabelle 3 aus TLRV
* Auf die Einhaltung dieser Begrenzung kann verzichtet werden, sofern nachgewiesen
wird, dass unter Last ein Glaseinstand von 5 mm nicht unterschritten wird.
** Durchbiegungsbegrenzungen des Isolierglasherstellers sind zu beachten
Bei großformatigen, vierseitig gelagerten Vertikalverglasungen aus ESG oder TVG
können sich bei Ausnutzung der zulässigen Spannungen wegen fehlender
Durchbiegungsbegrenzungen sehr große Verformungen ergeben.
Hier ist eine sinnvolle Durchbiegungsbegrenzung zur Vermeidung optischer
Beeinträchtigungen oder erhöhter Schwingungsneigung der Scheibe vorzusehen.
Bezüglich der Verträglichkeit großer Verformungen für den Isolierglasrandverbund sind
die Durchbiegungsbegrenzungen des jeweiligen Isolierglasherstellers zu beachten.
Weiterhin ist bei der Ermittlung der Scheibendurchbiegung auch die rechnerische
Durchbiegung der Unterkonstruktion mit zu erfassen.
Die Gesamtdurchbiegung der Verglasung ergibt sich aus den Durchbiegungsanteilen
der Unterkonstruktion und der Eigendurchbiegung der Verglasung.
Auch infolge Klimalasten stellen sich Verformungen der Verglasung ein, die bei den
Durchbiegungsnachweisen zu berücksichtigen sind.
Erste Seite ... 16 17 18 19 20 ... Letzte Seite Inhaltsverzeichnis