Mehrscheibenisoliergläser dürfen ohne weitere Prüfung im Sinne der TRAV
als ausreichend stoßsicher eingestuft werden, wenn sie um eine oder mehrere
Zwischenschichten aus ESG-Scheiben im Scheibenzwischenraum (SZR)
ergänzt werden.
Mehrscheibenisoliergläser dürfen ohne weitere Prüfung im Sinne der TRAVals ausreichend stoßsicher eingestuft werden, wenn sie um eine oder mehrereZwischenschichten aus ESG-Scheiben im Scheibenzwischenraum (SZR)ergänzt werden.
Dies gilt für Glasaufbauten gemäß TRAV, Tabelle 2,
Zeilen 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 18, 20 und 28.
Damit ist die Tabelle 2 so zu sagen um 10 weitere Glasaufbauten, nämlich
solche mit mind. drei Glasschichten, erweitert worden.
Die vor genannte Regelung wird als Ergänzung der Anlage 2.6/10 in die
Musterliste der Technischen Baubestimmungen aufgenommen.
Verglasungen mit Zwischensichten im SZR aus grobbrechenden Gläsern
erfordern auch weiterhin ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
(abP) als Verwendbarkeitsnachweis zum Nachweis der Stoßsicherheit.
2. Fall
Eine weitere Möglichkeit, den Nachweis ausreichender Stoßsicherheit ohne die
Durchführung eines Pendelschlagversuches zu führen, beschreiben die TRAV
unter Abschnitt 6.4.
Hierbei werden die Glasbeanspruchungen in Abhängigkeit der Lagerungsart und
Pendelfallhöhe in den so genannten Spannungstabellen wieder gegeben.
Die aus den Spannungstabellen ermittelten Biegezugspannungen dürfen die
zulässigen Spannungen der vorgesehenen Glasart
- SPG | 80 N/mm² |
- TVG | 120 N/mm² |
- ESG | 170 N/mm² |
nicht überschreiten, um den Nachweis ausreichender Tragfähigkeit unter stoßartigen
Einwirkungen zu erfüllen. Hierbei sind weitergehende konstruktive Bedingungen und
Beschränkungen zu beachten. (siehe Abs. 6.4.2)
Es wird an dieser Stelle nicht weiter auf dieses Verfahren eingegangen, da diese
Verfahren in der Regel zu recht unwirtschaftlichen Glasaufbauten führt.
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