Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-70.4-137 für Verbundsicherheitsglas mit zugesichertem Schubverbund zwischen PVB-Folie und Glas
Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere dere privater Schutzrechte erteilt
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